Liebe Patienten,

willkommen bei der podologischen Praxis Zenker. Mit zwei Standorten sind wir in
Erkrath-Hochdahl und in Hilden vertreten.

Beide Praxen sind gemäß §124 Abs. 1 SGB V als podologische Praxen durch alle Krankenkassen zugelassen.

Unsere Praxen verfügen über helle, freundliche Räumlichkeiten, die mit modernster Technik ausgestattet sind. Ganz wichtig ist uns die Hygiene und Sauberkeit. Wir arbeiten unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Auflagen und Verordnungen. Individuelle Beratung und Betreuung runden unser Angebot ab. Wir kümmern uns um therapeutische und präventive Behandlung Ihres Fußes.

Wir sind eine Bestellpraxis, somit können die Wartezeiten auf Minimum beschränkt werden. Vereinbarte Termine, welche nicht mindestens 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam Podologie Zenker

Termine sind möglich nur nach Vereinbarung. Sie erreichen uns telefonisch unter:

Praxis in Erkrath 02104/ 4 22 75
Praxis in Hilden 02103/ 493 63 46

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß, somit sind Podologen Therapeuten, die eine medizinische Fußbehandlung durchführen.

Podologen behandeln Risikopatienten (z.B. Diabetiker oder Patienten, die blutverdünnende Medikamente einnehmen). Die Podologie beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen am Fuß im Stadium Wagner 0, ohne Hautdefekt (d.h. Nagel- und Hauterkrankungen, Nagelveränderungen, eingewachsene Nägel, übermäßige Hornhautbildung, Hühneraugen, Schwielen, Rhagaden etc.). Wir kümmern uns um die therapeutische Behandlung des Fußes indem wir die podologische Behandlung durchführen und Hilfsmittel, wie Druckentlastungen oder Nagelkorrekturspangen, einsetzen.

WAS IST EINE PODOLOGISCHE BEHANDLUNG?

Eine podologische Behandlung ist eine komplexe Behandlung des Fußes. Sie umfasst:

Anamnese und Befunderhebung
fachgerechtes Kürzen der Nägel
Bearbeitung der Hühneraugen und Hyperkeratosen
Eincremen der Füße mit individuell angepassten Pflegeprodukten

Verordnung bei diesen Diagnosegruppen Bisher durften Ärzte Podologie nur bei Schädigungen in Folge eines diabetischen Fußsyndroms verordnen. Ab 1. Juli kommen zwei Diagnosegruppen hinzu, bei denen vergleichbare Schädigungen auftreten können. Damit ist die Verordnung einer podologischen Behandlung bei diesen drei Diagnosegruppen möglich:
› Diagnosegruppe DF:
Diabetisches Fußsyndrom Fußschädigung durch Diabetes mellitus
Neu ab Juli 2020:
› Diagnosegruppe NF: Fußsyndrom bei Neuropathien
Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär), zum Beispiel bei:
· hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
· systemischen Autoimmunerkrankungen
· Kollagenosen
· toxischer Neuropathie
› Diagnosegruppe QF: Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen
Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett), zum Beispiel bei:
· Spina bifida
· chronischer Myelitis
· Syringomyelie
· traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks
Quelle: KBV PraxisInfo Podologie / Juni 2020